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   VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09   

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VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,18457)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,18457)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 4 K 1455/09 (https://dejure.org/2009,18457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebseinstellung einer formell illegalen Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Betriebseinstellungsanordnung bei formeller Illegalität des Betriebs einer Spielhalle; Erkennbarkeit der materiellen Erlaubnisfähigkeit des Betriebs für die Behörde im Entscheidungszeitpunkt als Voraussetzung für eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 15 Abs. 2
    Gewerbeordnungsrecht - Spielhalle; formelle Illegalität; Betriebseinstellung; Ermessen; Ausnahme; Frist; Geschäftsabwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 14 S 1961/86

    Anordnung der Einstellung eines Gaststättenbetriebes

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Ausnahmen können allenfalls dann anerkannt werden, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebs für die Behörde im Entscheidungszeitpunkt ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, so dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist, oder wenn eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten ist ( vgl. hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, NVwZ 1987, 338; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, NVwZ-RR 1997, 222; Hamb. OVG, Beschluss vom 23.02.1996 - Bs V 17/96 - VG Freiburg, Beschluss vom 10.08.1984, GewArch 1985, 392; VG München, Beschluss vom 09.12.2008 - M 16 S 08.5495 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2002 - 18 L 2484/02 - jew. m.w.N. ).

    Die von der Antragstellerin genannten Entscheidungen ( des VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, a.a.O., und des VG Neustadt, Beschluss vom 05.07.2007, GewArch 2008, 121 ), in denen Abwicklungsfristen von drei bzw. zehn Tagen als angemessen gebilligt wurden, enthalten keine Aussagen über die Zulässigkeit kürzerer Fristen in anderen Fällen.

  • VG Düsseldorf, 29.07.2002 - 18 L 2484/02

    Rechtmäßigkeit einer Schließungsverfügung bzgl. des Ausschank von Getränken

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Ausnahmen können allenfalls dann anerkannt werden, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebs für die Behörde im Entscheidungszeitpunkt ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, so dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist, oder wenn eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten ist ( vgl. hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, NVwZ 1987, 338; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, NVwZ-RR 1997, 222; Hamb. OVG, Beschluss vom 23.02.1996 - Bs V 17/96 - VG Freiburg, Beschluss vom 10.08.1984, GewArch 1985, 392; VG München, Beschluss vom 09.12.2008 - M 16 S 08.5495 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2002 - 18 L 2484/02 - jew. m.w.N. ).

    Denn die Frage, ob eine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt werden muss, ist grundsätzlich im Erlaubnisverfahren zu klären; steht nicht eindeutig fest, dass ein Anspruch auf Erteilung der Gaststättenerlaubnis besteht, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein formell illegaler Betrieb zu schließen ist ( so ausdrücklich VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2002, a.a.O., m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Das Gericht nimmt im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vor und ist nicht auf die bloße Überprüfung der von der Behörde getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beschränkt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004 , VBlBW 2005, 279, m.w.N ).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Die von der Antragstellerin genannten Entscheidungen ( des VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, a.a.O., und des VG Neustadt, Beschluss vom 05.07.2007, GewArch 2008, 121 ), in denen Abwicklungsfristen von drei bzw. zehn Tagen als angemessen gebilligt wurden, enthalten keine Aussagen über die Zulässigkeit kürzerer Fristen in anderen Fällen.
  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 14 TG 4192/95

    Gaststättenbetrieb: Betriebseinstellungsanordnung bei formeller Illegalität

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Ausnahmen können allenfalls dann anerkannt werden, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebs für die Behörde im Entscheidungszeitpunkt ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, so dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist, oder wenn eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten ist ( vgl. hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, NVwZ 1987, 338; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, NVwZ-RR 1997, 222; Hamb. OVG, Beschluss vom 23.02.1996 - Bs V 17/96 - VG Freiburg, Beschluss vom 10.08.1984, GewArch 1985, 392; VG München, Beschluss vom 09.12.2008 - M 16 S 08.5495 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2002 - 18 L 2484/02 - jew. m.w.N. ).
  • VG München, 09.12.2008 - M 16 S 08.5495

    Betriebseinstellung aufgrund formeller Illegalität; Maklergewerbe im Internet

    Auszug aus VG Freiburg, 02.09.2009 - 4 K 1455/09
    Ausnahmen können allenfalls dann anerkannt werden, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebs für die Behörde im Entscheidungszeitpunkt ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, so dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist, oder wenn eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten ist ( vgl. hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.08.1986, NVwZ 1987, 338; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, NVwZ-RR 1997, 222; Hamb. OVG, Beschluss vom 23.02.1996 - Bs V 17/96 - VG Freiburg, Beschluss vom 10.08.1984, GewArch 1985, 392; VG München, Beschluss vom 09.12.2008 - M 16 S 08.5495 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2002 - 18 L 2484/02 - jew. m.w.N. ).
  • VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13

    Gewerberechtliche Anordnung

    Der Erlass einer sofort vollziehbaren Betriebseinstellungsanordnung auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 GewO ist grundsätzlich bereits bei formeller Illegalität ermessensfehlerfrei, es sei denn es ist für die Behörde ohne Weiteres offensichtlich und eindeutig erkennbar, dass eine beantragte Erlaubnis in Kürze zu erteilen ist (vgl. VG Freiburg vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 -, Juris).
  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß

    Schon bei bloß formeller Illegalität begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die zuständige Behörde sich ohne weitere Ermessenserwägungen für die Einstellung des Betriebs entscheidet ( vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 K 1455/09 -, juris, m.w.N.; im Sinne eines so gen. "intendierten Ermessens" vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 10.02.2014, a.a.O., m.w.N. ).
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